Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Richtlinie den Personenkreis von
Menschen mit Behinderung bestimmt, der eine Begleitung während einer
stationären Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen
benötigt. Die Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL) regelt
außerdem u. a. das Prozedere zur Feststellung und Bescheinigung der
Notwendigkeit. Sie dient der Umsetzung von Artikel 7b des Gesetzes zum Erlass eines
Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften. Nach Artikel 7b haben Begleitpersonen von Versicherten, die aus
medizinischen Gründen auf eine Assistenz bei stationärer
Krankenhausbehandlung angewiesen sind, Anspruch auf Krankengeld bzw. auf Leistungen
der Eingliederungshilfe.